Ferienhaus, Allgemeine Bedingungen
Hier folgen die allgemeine geltenden Bedingungen bei Vermietung von Ferienhäusern und/oder Wohnungen. Diese Bedingungen wurden von der schwedischen Vereinigung für Tourismus (Sverige Turism) am 29. Mai 1990 nach Übereinstimmung mit dem schwedischen Verbraucheramt (Konsumentverket) angenommen.
Wer ist verantwortlich?
Der verantwortliche Vermieter ist das Touristenbüro/ Buchungsbüro, in dem Sie Ihr Ferienhaus oder Ihre Wohnung gebucht haben. Als Vermieter verbinden wir uns dafür zu sorgen, dass
• Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen.
• Sie Papiere und Information darüber erhalten, wo der Hausschlüssel erhältlich ist; jedoch nicht notwendigerweise früher als 30 Tage vor der vereinbarten Ankunft.
• Das Ferienhaus/die Wohnung der Beschreibung entspricht. Für Versprechen, die Ihnen vom Eigentümer oder dessen Kontaktperson persönlich und ohne unser Wissen gemacht worden sind, übernehmen wir keine Verantwortung. (Bitte versuchen Sie derartige Dinge schriftlich zu erhalten.)
• Wir behalten uns Irrtümer und Druckfehler vor
• Sie von allen wesentlichen Änderungen unterrichtet werden.
• Sie das Ferienhaus/die Wohnung ab 15.00 Uhr am vereinbarten Ankunftstag und bis 12.00 Uhr am Abreisetag disponieren dürfen, sofern kein anderes Übereinkommen schriftlich getroffen worden ist.
Falls Sie irgendwelche Misstände oder Mängel melden möchten, wenden Sie sich bitte zuerst an den Wirt und in zweiter Hand an die zuständige Buchungsstelle. Siehe auch Text weiter unten.
Wann wird Ihre Buchung verbindlich?
Sowohl Sie als auch wir sind an den Mietvertrag gebunden, sobald wir die Buchungsbestätigung geschickt haben und die Anmeldegebühr eingegangen ist (oder die ganze Miete).
Wann soll die Zahlung geleistet werden?
Falls Sie früher als 60 Tage im voraus buchen, ist die Anmeldegebühr 20% der Miete, plus einer einmaligen Buchungsgebühr von 12 zu zahlen. Die Anmeldegebühr soll innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung gezahlt werden und wird von der Miete abgezogen. Die Restzahlung sollte spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag bei uns eingegangen sein.
Sollten Sie später als 60 Tage vor Mietbeginn gebucht haben, muss die volle Miete innerhalb von 10 Tagen gezahlt werden, doch spätestens 2 Tage von Ihrer Ankunft. Bei Buchung weniger als 10 Tage vor Mietbeginn muss der Mietvertrag dem Vermieter telefonisch von der Bank avisiert werden.Leisten Sie den Vorschuss oder die Mietzahlung nicht rechtzeitig, wird die Buchung storniert. Wenn Sie für einen längeren Zeitraum als 30 Tage buchen, brauchen Sie die nachfolgende 30-Tage-Periode erst am letzten Banktag einer jeden 30-Tage-Periode zu bezahlen.
Was passiert, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig geschieht?
Sollten Sie Ihre Anmeldegebühr nicht rechtzeitig bezahlen, behalten wir uns das Recht vor, die Buchung zu streichen. Auch bei Nichteinbezahlung der Miete wird dieses als Abbestellung registriert, und somit gelten die Regeln der Abbestellung.
Wie kann ich stornieren?
Sie haben das Recht, mündlich oder schriftlich, die Buchung bei der Stelle zu stornieren, die auch Ihre Buchung in Empfang genommen hat. Eine Stornierung, adressiert an eine andere Person oder zum Ferienhaus/zur Wohnung geschickt, gilt nicht. Wir sind verpflichtet, Ihre Stornierung schriftlich zu bestätigen. Bei Stornierungen, die mehr als 40 Tage vor Mietbeginn erfolgen, erhält der Vermieter 71 als Stornierungsgebühr. Erfolgt die Stornierung später, zahlt der Mieter 90 % der Miete. Hat der Mieter bereits einen höheren Betrag gezahlt als den, den er im Falle einer Stornierung zahlen muss, bekommt er die Differenz umgehend zurück. Wird das Ferienhaus/die Wohnung für den fraglichen Zeitraum an einen anderen Mieter vermietet, wird ein Betrag zurückerstattet, der der Miete des neuen Mieters entspricht, abzüglich der Stornierungsgebühr von 71 .
Und wenn mir etwas passiert?
Um sich vor eventuellen Stornierungskosten zu schützen, können Sie eine Reiserücktrittsversicherung für 35 pro Objekt abschliessen. Diese Versicherung gibt Ihnen das Recht zur Stornierung (in gewissen Fällen) bis zu einem Tag vor Mietbeginn, so dass Sie weder Miete noch Stornierungsgebühr zahlen müssen. Die Reiserücktrittsversicherung gilt in folgenden Fällen, wenn die Umstände zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt gewesen sind:
a) Todesfall, ernsthafte Erkrankung oder Unglücksfall des Mieters, des Ehemannes/der Ehefrau bzw. des Partners, eines nahen Angehörigen oder eines Mitreisenden.
b) Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst.
c) Feuer, Wasserschäden oder Unglücksfälle in Ihrem Wohnsitz, die als kritisch bezeichnet werden. Wird einer dieser Gründe für die Stornierung geltend gemacht wird, ist ein entsprechender Nachweis von einem Amt, einer Versicherungsgesellschaft o.ä. beizubringen (im Krankheits- bzw. Unglücksfall: Attest des behandelnden Arztes).
Nachweis bzw. Attest sind dem Vermieter umgehend (innerhalb einer Woche nach der Abbestellung) zuzustellen. Der Betrag für die Reiserücktrittsversicherung wird bei einer Stornierung nicht zurückerstattet.
Welche Rechte hat der Mieter?
Befindet sich das Mietobjekt nicht in vertraglich vereinbarten Zustand oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in entsprechendem Schick, und können wir Ihnen kein anderes vergleichbares Ferienhaus/keine andere vergleichbare Wohnung anbieten, so kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten. Der Vermieter hat dann dem Mieter den Mietpreis zurückzuerstatten sowie die nachgewiesenen Ausgaben, nach angemessenem Abzug für den Nutzen, den der Mieter von dem Objekt gehabt haben kann. Statt Kündigung des Mietvertrags können Sie eine Herabsetzung der Miete fordern.
Falls der Mieter irgendwelche Missstände oder Mängel melden möchte, muss er dies innerhalb von 3 Tagen nach Mietbeginn beim Wirt oder Vermieter tun.
Der Mieter ist berechtigt, das Objekt einem Dritten zu überlassen, wenn keine besonderen Gründe unsererseits dagegensprechen. Der Mieter muss uns davon vor dem Antrittstag in Kenntnis setzen. Für sämtliche Änderungen muss eine Änderungsgebühr von 29 bezahlt werden.
Die Verantwortung des Mieters
Der Mieter muss das Mietobjekt gut pflegen und den entsprechenden Ordnungsvorschriften, Anweisungen und Bestimmungen folgen. Schäden am/im Ferienhaus/an/in der Wohnung oder an den Einrichtungsgegenständen müssen vom Mieter ersetzt werden. Das Mietobjekt darf nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck (meistens für den Freizeitzweck) genutzt werden.
Die Anzahl der Bewohner pro Mietobjekt/ Grundstück darf die Anzahl, der bei der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten. Bei der Abreise ist das Mietobjekt mit allem, was dazugehört, sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Bei mangelhafter Schlussreinigung ist die Buchungszentrale dazu berechtigt, dem Mieter die Reinigungsgebühren nachträglich in Kosten zu stellen.
Höhere Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Streik usw.)
Sowohl der Vermieter als auch der Mieter haben das Recht zur Vertragskündigung wenn das Ferienhaus/ die Wohnung aufgrund von Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskonflikten, Brand, langfristigen Unterbrechungen der Strom- und Wasserversorgung oder sonstigen einschneidenden Umständen, die nicht in der Macht der Vertragspartner liegen und nicht voraussehbar waren, nicht zur Verfügung gestellt werden bzw. nicht bezogen werden kann. In einem solchen Fall hat der Vermieter dem Mieter umgehend den vom Mieter gezahlten Betrag, abzüglich der Kosten für den Nutzen, den der Mieter vom Objekt gehabt hat, zu erstatten.
Falls wir uns nicht einigen können
Sie müssen sich sofort an Ihr Buchungsbüro wenden. Bedenken Sie, dass jede Verzögerung Ihre Möglichkeit auf eine Verbesserung verschlechtern kann. Falls eine Einigung nicht möglich ist, können Sie sich an die Käuferschutzbehörde (Allmänna Reklamationsnämnden) in Schweden wenden. Hier sitzt ein unparteiischer Vorsitzender und einige Vertreter von Reiseveranstaltern und Konsumenten. Auch die Verbraucherzentrale in Ihrer Heimatgemeinde kann Ihnen weiterhelfen.
Reisetechnischer Veranstalter
Karlshamns Turistbyrå